§1 Anmeldung zum Training
Die Anmeldung zu einem Trainingsangebot erfolgt in schriftlicher Form (Anmeldeformular, als Nachricht via WhatsApp oder E-Mail) oder für Folgetermine auch mündlich.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Zahlung des angegebenen Preises.
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Vorkasse. Nach Absprache ist auch eine Barzahlung am Ende der Trainingsstunde möglich.
Begleitpersonen zum Training sind nicht gestattet, außer es handelt sich dabei um eine Bezugsperson des Hundes (Partner / Kind / Person aus dem Haushalt des Kunden).
§2 Absagen
Terminbuchungen sind verbindlich. Sollte eine Verschiebung des Termins durch den Kunden nötig sein, wird um rechtzeitige Information an die Hundeschule gebeten. Bei Nichterscheinen zu Einzelstunden oder Absagen weniger als 24h vor dem Termin kann eine Ausfallgebür von 35€ erhoben werden. Gebuchte Gruppenkurse mit fester Laufzeit können nicht verschoben werden. Wird eine angefangene Stunde durch den Kunden vorzeitig beendet, ist keine (Teil)Erstattung möglich.
Bei Absage durch die Hundeschule, zB. aufgrund von Krankheit, wird ein Ersatztermin angeboten oder der volle Preis erstattet.
Wir trainieren bei jedem Wetter. Bei Unwetter (Starkregen, Gewitter,Sturm) wird der Termin auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt. Gruppenkurse, mit weniger als 3 Anmledungen, werden auf einen späteren Startzeitpunkt verlegt oder finden nicht statt.
§ 3 Teilnahme am Training
Vorraussetzung zur Teilnahme am Training ist die korrekte behördliche Meldung des Hundes und eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule rechtzeitig vor der Trainingsstunde über Krankheiten, sowie über Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (Aggression, Unverträglichkeit, Ängste und insbesondere Beißvorfälle jeglicher Art) – soweit ihm bekannt ist – zu informieren.
Bei Hündinnen ist die Hundeschule ebenso über eine Läufigkeit zu informieren. Läufige Hündinnen können in der Regel am Training teilnehmen, unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.
Der Kunde hat während des Trainings für seine eigene und für die Sicherheit seines Hundes zu sorgen, sowie dafür zur sorgen, dass keine Gefahr für Dritte (andere Kunden(hunde), Trainer, Passanten) von seinem Hund ausgeht. Die Hundeschule wird situationsabhängige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen oder anraten, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Halter.
Während des Trainings sind Hunde zunächst immer an kurzer Leine zu führen. Ohne ausdrückliche Absprache ist Ableinen oder Direktkontakt zwischen Hunden nicht gestattet.
Im Hinblick auf Gruppenstunden / Gruppenaktivitäten ist der Kunde sich insbesonder bei der Anmeldung der Tatsache bewusst, dass das Zusammentreffen von mehreren Hunden durch die tierische Gefahr stets ein gewisses Risiko birgt. Der Hundehalter stimmt dieser Gefahr ausdrücklich zu. Insbesondere kann es bei Hunden untereinander auch im Spiel zu Verletzungen der Tiere kommen.
§ 4 Trainingsort
Der Treffpunkt in und um Lampertheim wird in der Regel durch die Hundeschule bestimmt und rechtzeitig vor dem Trainingstermin mitgeteilt. Nach Absprache ist auch ein Training im Umfeld des Kunden/Hausbesuchs möglich. Innerhalb von Lampertheim + 10km ist die Anfahrt im Preis inklusive. Bei weiterer Anfahrt werden Fahrtkosten (0,50 Cent/km) zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 5 Weitergabe von Leistungen der Hundeschule
Tonaufnahmen während des Trainings sind generell nicht gestattet. Bilder des Hundes oder kurze Clips ohne Ton dürfen aufgenommen und z. B. auch auf Social Media veröffentlicht werden. Personen sind unkenntlich zu machen.
Skripte und sonstige Leistungen der Hundeschule sind nur für den Kunden bestimmt und die Weitergabe, Veröffentlichung, Abänderung und Verwendung für andere Zwecke außer dem Training mit dem eigenen Hund ist nicht gestattet.
§ 6 Foto- und Videoaufnahme durch die Hundeschule
Zur Dokumentation von Trainingsfortschritten, internen Schulungszwecken oder zu Werbezwecken werden während des Trainings vereinzelt Fotos oder Videos der Hunde aufgenommen, gespeichert und ggf. anonymisiert veröffentlicht. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
Die Hundehaltereigenschaft nach § 833 Abs. 1 BGB bleibt während der Angebote der Hundeschule unberührt. Dies gilt sowohl während der Einzel- als auch der Gruppenstunden und aller weiteren Aktivitäten. Durch die Hundeschule werden Anleitungs- und Handlungsoptionen empfohlen, die letztliche Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden als Hundehalter.
Die Hundeschule wird von der Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freigestellt. Das bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgeführte Gegenstände (Halsbänder, Leinen,Steuermarken u.ä.) wird nicht übernommen.
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